Wie werde ich Mitglied

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Hinweis:

Die Anzahl der Bewerbungen übersteigt die jährliche Fluktuation von Gärten bei weitem. Daher haben wir das Anmeldeformular vorerst deaktiviert. Bitte rechnen sie mit längeren Wartezeiten.


Einen Kleingarten kann man nicht kaufen, sondern nur pachten!

Einen Kleingarten zu pachten ist einfacher als sie vielleicht denken. Die Entscheidung für einen Kleingarten will trotzdem sorgfältig überlegt werden, sie prägt doch entscheidend das zukünftige Leben der ganzen Familie. Ein paar Fragen, die sich künftige Kleingärtner / innen unbedingt stellen sollten:

  • Habe ich Freude an der Natur und will ich eigene Erträge aus dem Garten gewinnen?
    (1/3 des Gartens muß laut Bundeskleingartengesetz zur "Gewinnung von Gartenerzeugnissen", also Obst, Gemüse, Heil- und Würzkräuter genutzt werden)
  • Reicht die Freizeit für die Anforderungen die der Garten stellt?
    Kontinuierliches Arbeiten im Garten ist immer gut, so wächst Ihnen die Gartenarbeit nicht über den Kopf und die Freude an Ihrem Garten bleibt Ihnen auf Dauer erhalten. Auch sollten Sie möglichst ein paar Mal in der Woche nach Ihrem Garten sehen können.
  • Kann ich mich in einen Verein integrieren und bin ich bereit aktiv am Vereinsleben teilzunehmen? 

Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen laufende Zahlungen an (siehe auch Die Kosten im Überblick):

  1. jährliche Pacht
  2. Versicherungen (Laube, Inhalt, Unfall)
  3. Wasser und Stromabrechnungen
  4. Beiträge (Verein, Kreisverband, Landesverband, Bundesverband)

Was gibt es sonst noch zu wissen?

  • Die Pflanzen und die Laube übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter. Ein vom Verband bestellter, neutraler Gutachter bewertet den Bestandt und legt eine angemessenen Wertausgleich für den scheidenden Pächter fest.
  • Die Gärten sind kein Eigentum sondern nur gepachtetes Land. Der Verein pachtet das Land von der Stadt und der Verein schließt einen Unterpachtvertrag mit den Mitgliedern / Pächtern. Endet der Unterpachtvertrag, so vergibt der Verein die Parzelle neu.
  • Ein Pächter kann den Nachfolger nicht selbst bestimmen, die Parzelle nicht verkaufen oder vermieten. Die Parzelle muss vom Pächter selbst bestellt werden wobei natürlich auch die Familie und Freunde unterstützen dürfen.
  • Die Ernte und Erzeugnisse des Gartens sind ausschließlich für den Eigenbedarf und nicht gewerblich zu nutzen.

Hier auch noch eine Entscheidungshilfe von der Stiftung Warentest.

Haben Sie immer noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens? Dann bewerben Sie sich.

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